Passagierberechtigung

 

Wenn Sie mit dem Ultraleichtflugzeug einen Passagier befördern wollen, benötigen Sie eine Passagierflugberechtigung, die vom DAeC ausgestellt wird. Hierzu müssen Sie mindestens 5 Überlandflüge (davon zwei, mit einer Entfernung von mehr als 200 Km) nachweisen. Weiterhin ist es wichtig, dass der Pilot mit dem jeweiligen UL-Muster vertraut (Aufbau u. Ausrüstung des Flugzeuges und Beherrschung in allen Flugzuständen) ist und innerhalb der vorangegangenen 90 Tage min. 3 Starts u. Landungen durchgeführt hat.

 

Der Bewerber für eine Passagierberechtigung hat in einer praktischen Prüfung nachzuweisen, dass er nach seinem Wissen und praktischen Können die Anforderungen für Flüge mit Passagieren erfüllt. Der zweite der beiden 200-km-Flüge in Begleitung des Fluglehrers kann hierbei als Prüfungsflug gewertet werden. 

 

Gebühr Passagierberechtigung:  83,30 € inkl. MwSt

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