Voraussetzung: Mindestens 20 Flugstunden nach Scheinerhalt
Die Ausbildung beinhaltet:
• 10 Stunden praktische Flugausbildung inklusive Überlandeinweisung und Notfalltraining
• theoretische Einweisung in den Fächern Verhalten in bes. Fällen und Technik.
Keine theoretische Prüfung !
• pyrotechnische Einweisung und Verhalten in besonderen Fällen
Die Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. In den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer wird ohne weitere Nachweise auch die Passagierflugberechtigung
eingetragen.