Es ist lediglich eine Einweisung auf einem Ultraleichtflugzeug sowie die „pyrotechnische Einweisung“ erforderlich.
Die Dauer der Einweisung ist nicht festgelegt, jedoch sollte man mit ca. 2 Flugstunden rechnen.
In den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer wird ohne weitere Nachweise auch die Passagierflugberechtigung eingetragen.