Jeder Mensch kann das Fliegen erlernen! Die nötigen Voraussetzungen dafür sind Folgende:
Mindestalter 16 Jahre (Bei Minderjährigen benötigen wir allerdings eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten / der Erhalt der Lizenz ist erst ab dem 17. Lebensjahr möglich)
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
Grundvoraussetzung für den Ausbildungsbeginn ist, dass der Fliegerarzt sein OK gibt. Hier passiert nichts Weltbewegendes. Es wird nur eine allgemeine gute Gesundheit und Unversehrtheit vorausgesetzt. Auch Brillenträger dürfen fliegen! Nach erfolgreicher Untersuchung erhalten Sie das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis Klasse 2. Je nachdem, wie alt Sie sind, ist dieses „Medical“ unterschiedlich lange gültig und muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Alter: Gültigkeitsdauer:
Bis 40 Jahre 5 Jahre
Bis 60 Jahre 2 Jahre
Ab 61 Jahre 2 Jahre
Erklärung über schwebendes Strafverfahren
Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste Hilfe
(Kopie des Führerscheins nach 1969 reicht aus)
Kopie des Personalausweises
Passbild