Der Übungsflug ist nicht nur zur Lizenzverlängerung (alle 5 Jahre) fällig, sondern ebenfalls alle 24 Monate.
Der Luftsportgeräteführerschein wird auf Lebenszeit in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis ausgestellt. Die Rechte einer Lizenz dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in den letzten 24 Monaten 12 Flugstunden als Führer von einmotorigen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen durchgeführt hat.
Davon müssen:
- 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit 12 Starts und Landungen
- 1 Übungsflug von mind. 1 Stunde Flugzeit mit Fluglehrer auf aerodynamisch gesteuerten UL-Flugzeugen
enthalten sein.
Bei fehlenden Voraussetzungen kann als Ersatz eine praktische Prüfung (Befähigungsüberprüfung) nach § 45 abgelegt werden.